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Die Notdusche sicher im Griff – Thomas Geier im Interview

Es ist keine Frage – ideal wäre es, wenn die heutzutage beispielsweise in chemischen Anlagen und Laboratorien allgegenwärtigen Notduschen niemals zum Einsatz kommen müssten. Damit verbindet sich aber bereits eine nicht zu unterschätzende Herausforderung: Wie bei allen technischen Einrichtungen, die kaum jemals benutzt werden, kommt es nämlich umso mehr auf das Testen an.

Dementsprechend ist die regelmäßige Funktionsprüfung nicht nur empfehlenswert, sondern für Betreiber verpflichtend, damit im Ernstfall im wahrsten Sinne des Wortes alles gut läuft.

Überhaupt sollten Notduschen erst in Betrieb genommen werden, nachdem sich eine zur Prüfung von Notduschen befähigte Person vom einwandfreien Zustand überzeugt hat. Was sonst noch zu beachten ist, verriet uns Thomas Geier vom Essener Unternehmen FSP-Tech GmbH, einem Spezialisten für Notduschen, Augenduschen und Tanknotduschen in Industrie und Anlagenbau.

HDT-Journal: Herr Geier, fangen wir gleich mit den Pflichten an: Können Sie unserer Leserschaft einen kurzen Überblick über die wichtigsten Vorschriften und Normen geben, die für Installation und Betrieb von Notduschen gelten?

Thomas Geier: Die Normenreihe DIN EN 15154 Teil 01 bis 06 definiert die Anforderungen an Not- und Augenduschen und gibt Empfehlungen zum Betrieb der Notduschen. Die TRGS 526 und die Laborrichtlinie geben Montageorte der Notduschen und die Prüfpflicht vor. Bei der Installation ist die Trinkwasserverordnung und bei der Wartung die Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.

HDT-Journal: Wie oft sollten respektive müssen Notduschen überprüft und gewartet werden – und wer ist hierbei wem gegenüber verantwortlich?

Thomas Geier: Die TRGS526 gibt die monatliche Prüfung für Not- und Augenduschen für das Labor vor. In der Industrie, Logistik und allen anderen Bereichen ergibt sich das Prüfintervall aus der Gefährdungsbeurteilung, wobei das als Stand der Technik gesehene monatliche Prüfintervall nicht unterschritten werden sollte.

Die Wartung wird sowohl von der Betriebssicherheitsverordnung als auch der Arbeitsstättenverordnung gefordert. Das Wartungsintervall entwickelt sich aus der Gefährdungsanalyse und den Vorgaben des Herstellers.

Die Verantwortlichkeit für die Prüfung und Wartung der Notduschen liegt beim Unternehmen. Der gesetzliche Vertreter des Unternehmens beauftragt eine fachkundige Person, die Aufgabe der Prüfung der Notduschen wahrzunehmen.

Im Rahmen dieser Prüfung sollte eine Sichtkontrolle erfolgen und die Dusche ausgelöst werden, sodass eine optische Beurteilung von Volumenstrom, Strahlbild und Wasserqualität möglich ist. 

HDT-Journal: Welche Dokumentationspflichten bestehen bezüglich der Inspektion und Wartung?

Thomas Geier: Man sollte es nicht meinen, aber hier gibt es kaum eine genau definierte Vorgabe.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren, welcher nicht genau definiert ist. Allerdings müssen die Prüfprotokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung beziehungsweise Wartung aufbewahrt werden, dementsprechend bei der monatlichen Prüfung mindestens einen Monat – und die Wartungsprotokolle mindestens ein Jahr. Wir empfehlen unseren Kunden daher das Führen eines Wartungsbuches, wo Prüfungen und Wartungen nachvollziehbar dokumentiert sind.

Generell gilt, dass jede Wartung oder Funktionsprüfung der Notduschen dokumentiert werden muss, da Notduschen als Sicherheitseinrichtung klassifiziert sind. Dieser Nachweis ist unglaublich wichtig, wenn der Schadensfall eingetreten ist und geprüft wird, ob die Sicherheitseinrichtungen versagt oder funktioniert haben.

Erhard Bellermann (ein deutscher Bauingenieur, Dichter und Aphoristiker, Anm. d. Red.) sagte dazu Folgendes: „Niemand will schaden – aber jeder Schadenersatz.“ 

HDT-Journal: Gibt es hinsichtlich der Positionierung und Zugänglichkeit von Notduschen spezielle Anforderungen oder Empfehlungen?

Thomas Geier: Die Positionierung und Erreichbarkeit der Notduschen in der Industrie ist in der DIN EN 15154-5 definiert. Die Norm empfiehlt hier, dass die Distanz zwischen Gefahrenquelle und Notdusche weniger als 20 Meter betragen sollte, oder im Unglücksfall die Notdusche innerhalb von weniger als 10 Sekunden zu erreichen ist. Diese Distanz ist im Idealfall hindernisfrei, zum Beispiel enthält der Weg keine Treppenstufen, Geländer oder Rampen. 

Für Laboratorien gibt die BGI 850 als Faustformel vor, dass die Notdusche innerhalb von 5 Sekunden zu erreichen ist. Generell gilt für jede Notdusche als Sicherheitseinrichtung, dass der Standort deutlich sichtbar, frei zugänglich und mit den Rettungszeichen gekennzeichnet sein soll.

HDT-Journal: Welche Rolle spielt die Risikobewertung bei der Entscheidung über die Anzahl und den Standort von Notduschen? Sollten beziehungsweise müssen Notduschen überdies nicht auch in das Gesamt-Sicherheitskonzept von Unternehmen integriert werden?

Thomas Geier: Die Gefährdungsanalyse gibt grundsätzlich die Anzahl der Notduschen vor, zusätzlich wird in der Gefährdungsanalyse der Volumenstrom für Notduschen in der Industrie definiert.

Eine Integration der Notduschen in das Sicherheitskonzept der Unternehmen ist generell zu empfehlen. Die technischen Möglichkeiten der Integration sind heutzutage um ein Vielfaches größer und bedeutend anwenderfreundlicher zu realisieren.

Wir als FSP-Tech bieten unseren Kunden beispielsweise die Möglichkeit, die Auslöseeinheiten der Notduschen über Magnetschalter oder über Funktechnologie in das Sicherheitsnetzwerk des Kunden einbinden zu können. So wird die Leitstelle umgehend informiert und kann die entsprechenden Maßnahmen einleiten.
 


Wer ist Thomas Geier?

Thomas GeierThomas Geier ist Experte für Notduschen und Dekontaminationssysteme. Der Gründer und Inhaber der FSP-Tech GmbH bedient mit seinem Team seit über 25 Jahren die Bedarfe der chemischen Industrie. Kunden profitieren von maßgeschneiderten Lösungen des eigenständigen Herstellers, die ausschließlich aus Edelstahl im Herzen des Ruhrgebiets gefertigt werden und weltweit für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen.

Darüber hinaus wirkt Thomas Geier aktiv in nationalen und internationalen Gremien an Produktnormen mit, immer mit dem Ziel, diese besonders anwenderfreundlich zu gestalten.

Weitere Informationen:
FSP-Tech GmbH
www.fsp-tech.de


HDT-Journal: Bereits in der Frühantike wurde gewusst, dass sich Wasser je nach Temperatur höchst unterschiedlich verhält. Man kann sich insofern auch als Laie gut vorstellen, dass das vorgehaltene Wasser für Notduschen eine bestimmte Temperatur besitzen sollte. Wie wird das sichergestellt und worauf ist dabei zu achten?

Thomas Geier: Die DIN EN empfiehlt hier eine Wassertemperatur von mindestens 15 °C bis maximal 37 °C. Für Notduschen in industriellen Anlagen ist dies essenziell wichtig, da hier ganzjährig die Gefahr eines thermischen Schocks gegeben ist, wenn die Wassertemperatur zu niedrig ist. Man muss nur an die Reaktion denken, wenn die heimische Dusche zu kalt ist: Man weicht automatisch zurück. Bei einer zu geringen Wassertemperatur besteht die Gefahr, dass wertvolle Sekunden unter der Notdusche verloren gehen. 

Ebenfalls darf die Wassertemperatur nicht über 37 °C liegen. Sie können sich vorstellen, dass dieses Zurückweichen bei zu heißen Temperaturen ebenfalls auftritt. So kann die Akzeptanz der Anwender gesteigert werden.

Im Bereich der Laboratorien darf die Wassertemperatur maximal die Raumtemperatur betragen, da hier die Gefahr eines thermischen Schocks nicht gegeben ist.

HDT-Journal: Spielt das Thema Hygiene – man denke etwa an Legionellenbildung – hier nicht ebenfalls eine besondere Rolle?

Thomas Geier: Die von Ihnen angesprochene besondere Rolle ist gar nicht nur besonders, sondern außergewöhnlich wichtig, da die Trinkwasserverordnung auch für die Installation und den Betrieb von Notduschen jeglicher Art gilt. Demzufolge ist jedes Unternehmen verpflichtet, diese umzusetzen. Sie können sich vorstellen, dass eine Person, die soeben eine Verbrühung oder Verätzung erlitten hat, natürlich eine Notdusche auslösen möchte, die kein kontaminiertes Wasser enthält, was in eventuelle offene Wunden gelangen kann.

Der Unternehmer muss also für eine Anbindung der Notduschen an das Trinkwassernetz sorgen, um die TrinkwV umzusetzen. Sie können sich vorstellen, dass dies in älteren Industrieanlagen kein leichtes Unterfangen ist. Daher geht der Trend im Anlagenbau zu einer Alternative, der Tanknotdusche. Mit einer Tanknotdusche lassen sich die Anforderungen der TrinkwV auf einfachste Art und Weise erfüllen. Diese Art der Notdusche verfügt über einen Edelstahlspeichertank in verschiedenen Größen. Mit einem Wasserzusatz kann hier das Wasser für bis zu einem halben Jahr konserviert werden, sodass es trinkwasserähnliche Qualität hat, wie in der DIN EN 15154 gefordert wird.

HDT-Journal: Können Sie Beispiele für typische Mängel und Probleme nennen, die bei Inspektionen festgestellt werden?

Thomas Geier: Die häufigsten auftretenden Mängel sind solche, die durch regelmäßige Prüfung vermieden werden können. Die Klassiker sind schwergängige Auslöseeinheiten, verstopfte Strahlregler in Augenduschen oder Duschköpfe mit zu wenig Durchfluss.

Ein schöner Vergleich lässt sich wieder zum privaten Bereich ziehen. Jeder SHK-Installateur empfiehlt, regelmäßig die Eckventile im Badezimmer zu öffnen und zu schließen, damit diese sich nicht festsetzen und gängig bleiben. Das Gleiche gilt für die in Notduschen verbauten Kugelhähne und Ventile. Durch regelmäßige Wasserbewegung kann der Anwender das Festsetzen von Verunreinigungen und die Bildung von Kalk sehr leicht vermeiden. Ebenfalls verhindert die regelmäßige Betätigung stehendes und damit für Verkeimungen anfälliges Wasser.

HDT-Journal: Was können Sie zum Thema Ausbildung und Schulung sagen? Wie bereitet man Mitarbeitende auf potenzielle Notfallsituationen und Unfälle vor und welche Schulungsbedarfe sehen Sie darüber hinaus?

Thomas Geier: Wie bei so vielen Dingen gilt auch für die potenzielle Gefährdungsverhütung sowie das Verhalten im Notfall die alte Weisheit „Übung macht den Meister“. Unsere Kunden aus der Chemie-Branche versuchen durch gute Vorbereitung und Schulung der Mitarbeitenden im Voraus, potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und im Keim zu ersticken.

Uns ist es allerdings ein Anliegen, die Wichtigkeit der Notdusche als Teil der Rettungskette herauszustellen. Hier liegt in unseren Augen Aufklärungsbedarf, denn die Notdusche als Sicherheitseinrichtung kann Leben retten. Wie bei allen anderen Unfällen auch, sind die ersten Minuten der Erstversorgung die entscheidenden. Hier muss die Notdusche stärker ins Bewusstsein der Anwender rücken, denn sie übernimmt nichts anderes als die Erstversorgung und legt damit einen Grundstein für die erfolgreiche weitere medizinische Versorgung der betroffenen Person.

HDT-Journal: Herr Geier, wir danken Ihnen für Ihre Ausführungen und die vielen wertvollen Hinweise.

Die Fragen stellte Michael Graef, Chefredakteur HDT-Journal 

Es ist keine Frage – ideal wäre es, wenn die heutzutage beispielsweise in chemischen Anlagen und Laboratorien allgegenwärtigen Notduschen niemals zum Einsatz kommen müssten. Damit verbindet sich aber bereits eine nicht zu unterschätzende Herausforderung: Wie bei allen technischen Einrichtungen, die kaum jemals benutzt werden, kommt es nämlich umso mehr auf das Testen an.

Dementsprechend ist die regelmäßige Funktionsprüfung nicht nur empfehlenswert, sondern für Betreiber verpflichtend, damit im Ernstfall im wahrsten Sinne des Wortes alles gut läuft.

Überhaupt sollten Notduschen erst in Betrieb genommen werden, nachdem sich eine zur Prüfung von Notduschen befähigte Person vom einwandfreien Zustand überzeugt hat. Was sonst noch zu beachten ist, verriet uns Thomas Geier vom Essener Unternehmen FSP-Tech GmbH, einem Spezialisten für Notduschen, Augenduschen und Tanknotduschen in Industrie und Anlagenbau.

HDT-Journal: Herr Geier, fangen wir gleich mit den Pflichten an: Können Sie unserer Leserschaft einen kurzen Überblick über die wichtigsten Vorschriften und Normen geben, die für Installation und Betrieb von Notduschen gelten?

Thomas Geier: Die Normenreihe DIN EN 15154 Teil 01 bis 06 definiert die Anforderungen an Not- und Augenduschen und gibt Empfehlungen zum Betrieb der Notduschen. Die TRGS 526 und die Laborrichtlinie geben Montageorte der Notduschen und die Prüfpflicht vor. Bei der Installation ist die Trinkwasserverordnung und bei der Wartung die Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.

HDT-Journal: Wie oft sollten respektive müssen Notduschen überprüft und gewartet werden – und wer ist hierbei wem gegenüber verantwortlich?

Thomas Geier: Die TRGS526 gibt die monatliche Prüfung für Not- und Augenduschen für das Labor vor. In der Industrie, Logistik und allen anderen Bereichen ergibt sich das Prüfintervall aus der Gefährdungsbeurteilung, wobei das als Stand der Technik gesehene monatliche Prüfintervall nicht unterschritten werden sollte.

Die Wartung wird sowohl von der Betriebssicherheitsverordnung als auch der Arbeitsstättenverordnung gefordert. Das Wartungsintervall entwickelt sich aus der Gefährdungsanalyse und den Vorgaben des Herstellers.

Die Verantwortlichkeit für die Prüfung und Wartung der Notduschen liegt beim Unternehmen. Der gesetzliche Vertreter des Unternehmens beauftragt eine fachkundige Person, die Aufgabe der Prüfung der Notduschen wahrzunehmen.

Im Rahmen dieser Prüfung sollte eine Sichtkontrolle erfolgen und die Dusche ausgelöst werden, sodass eine optische Beurteilung von Volumenstrom, Strahlbild und Wasserqualität möglich ist. 

HDT-Journal: Welche Dokumentationspflichten bestehen bezüglich der Inspektion und Wartung?

Thomas Geier: Man sollte es nicht meinen, aber hier gibt es kaum eine genau definierte Vorgabe.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren, welcher nicht genau definiert ist. Allerdings müssen die Prüfprotokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung beziehungsweise Wartung aufbewahrt werden, dementsprechend bei der monatlichen Prüfung mindestens einen Monat – und die Wartungsprotokolle mindestens ein Jahr. Wir empfehlen unseren Kunden daher das Führen eines Wartungsbuches, wo Prüfungen und Wartungen nachvollziehbar dokumentiert sind.

Generell gilt, dass jede Wartung oder Funktionsprüfung der Notduschen dokumentiert werden muss, da Notduschen als Sicherheitseinrichtung klassifiziert sind. Dieser Nachweis ist unglaublich wichtig, wenn der Schadensfall eingetreten ist und geprüft wird, ob die Sicherheitseinrichtungen versagt oder funktioniert haben.

Erhard Bellermann (ein deutscher Bauingenieur, Dichter und Aphoristiker, Anm. d. Red.) sagte dazu Folgendes: „Niemand will schaden – aber jeder Schadenersatz.“ 

HDT-Journal: Gibt es hinsichtlich der Positionierung und Zugänglichkeit von Notduschen spezielle Anforderungen oder Empfehlungen?

Thomas Geier: Die Positionierung und Erreichbarkeit der Notduschen in der Industrie ist in der DIN EN 15154-5 definiert. Die Norm empfiehlt hier, dass die Distanz zwischen Gefahrenquelle und Notdusche weniger als 20 Meter betragen sollte, oder im Unglücksfall die Notdusche innerhalb von weniger als 10 Sekunden zu erreichen ist. Diese Distanz ist im Idealfall hindernisfrei, zum Beispiel enthält der Weg keine Treppenstufen, Geländer oder Rampen. 

Für Laboratorien gibt die BGI 850 als Faustformel vor, dass die Notdusche innerhalb von 5 Sekunden zu erreichen ist. Generell gilt für jede Notdusche als Sicherheitseinrichtung, dass der Standort deutlich sichtbar, frei zugänglich und mit den Rettungszeichen gekennzeichnet sein soll.

HDT-Journal: Welche Rolle spielt die Risikobewertung bei der Entscheidung über die Anzahl und den Standort von Notduschen? Sollten beziehungsweise müssen Notduschen überdies nicht auch in das Gesamt-Sicherheitskonzept von Unternehmen integriert werden?

Thomas Geier: Die Gefährdungsanalyse gibt grundsätzlich die Anzahl der Notduschen vor, zusätzlich wird in der Gefährdungsanalyse der Volumenstrom für Notduschen in der Industrie definiert.

Eine Integration der Notduschen in das Sicherheitskonzept der Unternehmen ist generell zu empfehlen. Die technischen Möglichkeiten der Integration sind heutzutage um ein Vielfaches größer und bedeutend anwenderfreundlicher zu realisieren.

Wir als FSP-Tech bieten unseren Kunden beispielsweise die Möglichkeit, die Auslöseeinheiten der Notduschen über Magnetschalter oder über Funktechnologie in das Sicherheitsnetzwerk des Kunden einbinden zu können. So wird die Leitstelle umgehend informiert und kann die entsprechenden Maßnahmen einleiten.
 


Wer ist Thomas Geier?

Thomas GeierThomas Geier ist Experte für Notduschen und Dekontaminationssysteme. Der Gründer und Inhaber der FSP-Tech GmbH bedient mit seinem Team seit über 25 Jahren die Bedarfe der chemischen Industrie. Kunden profitieren von maßgeschneiderten Lösungen des eigenständigen Herstellers, die ausschließlich aus Edelstahl im Herzen des Ruhrgebiets gefertigt werden und weltweit für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen.

Darüber hinaus wirkt Thomas Geier aktiv in nationalen und internationalen Gremien an Produktnormen mit, immer mit dem Ziel, diese besonders anwenderfreundlich zu gestalten.

Weitere Informationen:
FSP-Tech GmbH
www.fsp-tech.de


HDT-Journal: Bereits in der Frühantike wurde gewusst, dass sich Wasser je nach Temperatur höchst unterschiedlich verhält. Man kann sich insofern auch als Laie gut vorstellen, dass das vorgehaltene Wasser für Notduschen eine bestimmte Temperatur besitzen sollte. Wie wird das sichergestellt und worauf ist dabei zu achten?

Thomas Geier: Die DIN EN empfiehlt hier eine Wassertemperatur von mindestens 15 °C bis maximal 37 °C. Für Notduschen in industriellen Anlagen ist dies essenziell wichtig, da hier ganzjährig die Gefahr eines thermischen Schocks gegeben ist, wenn die Wassertemperatur zu niedrig ist. Man muss nur an die Reaktion denken, wenn die heimische Dusche zu kalt ist: Man weicht automatisch zurück. Bei einer zu geringen Wassertemperatur besteht die Gefahr, dass wertvolle Sekunden unter der Notdusche verloren gehen. 

Ebenfalls darf die Wassertemperatur nicht über 37 °C liegen. Sie können sich vorstellen, dass dieses Zurückweichen bei zu heißen Temperaturen ebenfalls auftritt. So kann die Akzeptanz der Anwender gesteigert werden.

Im Bereich der Laboratorien darf die Wassertemperatur maximal die Raumtemperatur betragen, da hier die Gefahr eines thermischen Schocks nicht gegeben ist.

HDT-Journal: Spielt das Thema Hygiene – man denke etwa an Legionellenbildung – hier nicht ebenfalls eine besondere Rolle?

Thomas Geier: Die von Ihnen angesprochene besondere Rolle ist gar nicht nur besonders, sondern außergewöhnlich wichtig, da die Trinkwasserverordnung auch für die Installation und den Betrieb von Notduschen jeglicher Art gilt. Demzufolge ist jedes Unternehmen verpflichtet, diese umzusetzen. Sie können sich vorstellen, dass eine Person, die soeben eine Verbrühung oder Verätzung erlitten hat, natürlich eine Notdusche auslösen möchte, die kein kontaminiertes Wasser enthält, was in eventuelle offene Wunden gelangen kann.

Der Unternehmer muss also für eine Anbindung der Notduschen an das Trinkwassernetz sorgen, um die TrinkwV umzusetzen. Sie können sich vorstellen, dass dies in älteren Industrieanlagen kein leichtes Unterfangen ist. Daher geht der Trend im Anlagenbau zu einer Alternative, der Tanknotdusche. Mit einer Tanknotdusche lassen sich die Anforderungen der TrinkwV auf einfachste Art und Weise erfüllen. Diese Art der Notdusche verfügt über einen Edelstahlspeichertank in verschiedenen Größen. Mit einem Wasserzusatz kann hier das Wasser für bis zu einem halben Jahr konserviert werden, sodass es trinkwasserähnliche Qualität hat, wie in der DIN EN 15154 gefordert wird.

HDT-Journal: Können Sie Beispiele für typische Mängel und Probleme nennen, die bei Inspektionen festgestellt werden?

Thomas Geier: Die häufigsten auftretenden Mängel sind solche, die durch regelmäßige Prüfung vermieden werden können. Die Klassiker sind schwergängige Auslöseeinheiten, verstopfte Strahlregler in Augenduschen oder Duschköpfe mit zu wenig Durchfluss.

Ein schöner Vergleich lässt sich wieder zum privaten Bereich ziehen. Jeder SHK-Installateur empfiehlt, regelmäßig die Eckventile im Badezimmer zu öffnen und zu schließen, damit diese sich nicht festsetzen und gängig bleiben. Das Gleiche gilt für die in Notduschen verbauten Kugelhähne und Ventile. Durch regelmäßige Wasserbewegung kann der Anwender das Festsetzen von Verunreinigungen und die Bildung von Kalk sehr leicht vermeiden. Ebenfalls verhindert die regelmäßige Betätigung stehendes und damit für Verkeimungen anfälliges Wasser.

HDT-Journal: Was können Sie zum Thema Ausbildung und Schulung sagen? Wie bereitet man Mitarbeitende auf potenzielle Notfallsituationen und Unfälle vor und welche Schulungsbedarfe sehen Sie darüber hinaus?

Thomas Geier: Wie bei so vielen Dingen gilt auch für die potenzielle Gefährdungsverhütung sowie das Verhalten im Notfall die alte Weisheit „Übung macht den Meister“. Unsere Kunden aus der Chemie-Branche versuchen durch gute Vorbereitung und Schulung der Mitarbeitenden im Voraus, potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und im Keim zu ersticken.

Uns ist es allerdings ein Anliegen, die Wichtigkeit der Notdusche als Teil der Rettungskette herauszustellen. Hier liegt in unseren Augen Aufklärungsbedarf, denn die Notdusche als Sicherheitseinrichtung kann Leben retten. Wie bei allen anderen Unfällen auch, sind die ersten Minuten der Erstversorgung die entscheidenden. Hier muss die Notdusche stärker ins Bewusstsein der Anwender rücken, denn sie übernimmt nichts anderes als die Erstversorgung und legt damit einen Grundstein für die erfolgreiche weitere medizinische Versorgung der betroffenen Person.

HDT-Journal: Herr Geier, wir danken Ihnen für Ihre Ausführungen und die vielen wertvollen Hinweise.

Die Fragen stellte Michael Graef, Chefredakteur HDT-Journal 

Schlagworte

Kreislaufwirtschaft
Umweltschutz

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